Hausverwaltung
Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten — kaufmännisch, technisch, rechtlich.
Was die Hausverwaltung umfasst.
Als Hausverwaltung übernehmen wir die laufende Betreuung eines Objekts in seiner Gesamtheit. Anders als die WEG-Verwaltung, die das gemeinschaftliche Eigentum regelt, oder die Sondereigentumsverwaltung, die einzelne Wohnungen betreut, umfasst die allgemeine Hausverwaltung alle drei Ebenen: kaufmännische Abwicklung, technische Instandhaltung und die Einhaltung rechtlicher Pflichten.
Konkret heißt das: Wir führen die Buchhaltung des Objekts, koordinieren Handwerker und Wartungsverträge, erstellen die Betriebskostenabrechnung und stehen Eigentümern wie Mietern als Ansprechpartner zur Verfügung. Der Leistungsumfang wird vertraglich fixiert — auch unabhängig von einer formellen Verwalterbestellung.
Ziel ist es, dem Eigentümer den vollständigen operativen Aufwand abzunehmen. Mietzahlungen werden überwacht, Abrechnungen fristgerecht erstellt, Versicherungsschäden bearbeitet, Instandhaltungsmaßnahmen geplant. Sie erhalten regelmäßige Berichte und können den Stand Ihres Objekts jederzeit über das Eigentümerportal einsehen.
- 01 Technische und administrative Verwaltung
- 02 Finanzverwaltung und Zahlungsverkehr
- 03 Rechtliche und vertragliche Belange
- 04 Instandhaltungsmanagement
- 05 Betriebskostenabrechnung
- 06 Versicherungsabwicklung
- 07 Mietinkasso & Mahnwesen
- 08 Budgetplanung und Reporting
- 01 Bestandsaufnahme
Wir begehen das Objekt, prüfen vorhandene Unterlagen und dokumentieren den Ist-Zustand schriftlich.
- 02 Verwaltervertrag
Leistungsumfang, Honorar und Berichtsrhythmus werden vertraglich fixiert — auch unabhängig von einer formellen Bestellung.
- 03 Übergabe
Daten, Dokumente und Treuhandkonten werden vom Vorverwalter übernommen, Mieter und Dienstleister werden informiert.
- 04 Laufende Betreuung
Monatliche Buchhaltung, jährliche Abrechnung, technische Koordination, Reporting an den Eigentümer.
Zwei Fachbegriffe, die in diesem Kontext häufig auftauchen.
- Verwaltervertrag
- Schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Verwalter, die Leistungsumfang, Honorar und Laufzeit festlegt. Grundlage jedes Mandats.
- Betriebskostenabrechnung
- Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Nebenkosten gegenüber Mietern bzw. Eigentümern, geordnet nach Kostenarten.
WEG-Verwaltung
Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften nach WEG.
Sondereigentumsverwaltung
Mietverwaltung im Auftrag privater Eigentümer.
Immobilienvermarktung
Bewertung, Exposé, Verhandlung, Notartermin.
Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Anliegen in Ruhe zu verstehen. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich — sprechen Sie uns gern an.
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