WEG-Verwaltung
Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften nach WEG.
Was die WEG-Verwaltung umfasst.
Die WEG-Verwaltung umfasst die Aufgaben der allgemeinen Hausverwaltung, erweitert um die Besonderheiten gemeinschaftlichen Eigentums: Miteigentumsanteile, Versammlungsbeschlüsse, Instandhaltungsrücklagen sowie die Pflichten nach §26a WEG für zertifizierte Verwalter.
Im Mittelpunkt steht die jährliche Eigentümerversammlung. Wir berufen sie ein, leiten sie auf Wunsch hybrid oder digital, dokumentieren Beschlüsse und stellen jedem Eigentümer das Protokoll innerhalb von vier Wochen zur Verfügung. Sonderumlagen und Sanierungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsplan transparent ausgewiesen, einschließlich einer nachvollziehbaren Aufteilung nach Miteigentumsanteilen.
Die Kommunikation mit dem Verwaltungsbeirat erfolgt kontinuierlich, nicht nur zur Versammlung. Beiräte erhalten Einblick in laufende Vergaben, größere Maßnahmen werden vorab abgestimmt, Fragen aus der Eigentümerschaft fließen in die Vorbereitung der Tagesordnung ein. Sämtliche Belege, Beschlüsse und Abrechnungen sind im Eigentümerportal hinterlegt.
- 01 Ordentliche Eigentümerversammlung (jährlich)
- 02 Digitale oder hybride Versammlung möglich
- 03 Eigentümerportal — 24/7 Zugriff
- 04 Wirtschaftsplan & Gesamtjahresabrechnung
- 05 Einzeljahresabrechnungen
- 06 Treuhandkonto-Verwaltung
- 07 Sonderumlagen-Berechnung
- 08 Bescheinigung nach §35a EStG
- 09 Kontinuierlicher Austausch mit Beiräten
- 10 Instandhaltungsrücklagen optimiert
- 01 Bestellung
Beschluss der Eigentümerversammlung, Verwaltervertrag und Nachweis der §26a-Zertifizierung gegenüber der WEG.
- 02 Übergabe
Treuhandkonten, Verwaltungsunterlagen und Instandhaltungsrücklage werden vom Vorverwalter übernommen.
- 03 Wirtschaftsplan
Aufstellung für das laufende Wirtschaftsjahr — Einnahmen, Ausgaben, Hausgeldvorauszahlungen je Eigentümer.
- 04 Eigentümerversammlung
Einmal jährlich ordentlich, bei Bedarf außerordentlich. Auf Wunsch hybrid oder digital geführt.
- 05 Jahresabrechnung
Gesamt- und Einzeljahresabrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist, inkl. Bescheinigung nach §35a EStG.
Zentrale Begriffe der WEG-Verwaltung — kurz erklärt.
- § 26a WEG
- Paragraph im Wohnungseigentumsgesetz, der den zertifizierten Verwalter regelt. Seit Dezember 2023 kann jede Eigentümergemeinschaft verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird.
- Wirtschaftsplan
- Jährlicher Haushaltsplan einer WEG: vorausschauende Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, geordnet nach Kostenarten. Grundlage für das monatliche Hausgeld.
- Sonderumlage
- Einmalige Zahlung der Eigentümer für eine außerplanmäßige Maßnahme (etwa eine Dachsanierung), wenn die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht.
- Bescheinigung § 35a EStG
- Aufstellung der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die Eigentümer in der Steuererklärung absetzen können.
Hausverwaltung
Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten — kaufmännisch, technisch, rechtlich.
Sondereigentumsverwaltung
Mietverwaltung im Auftrag privater Eigentümer.
Immobilienvermarktung
Bewertung, Exposé, Verhandlung, Notartermin.
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